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flexx·Handwerk — E-Rechnung 2026

E-Rechnung 2026: Was sich für Handwerksbetriebe ändert

Seit 2025 müssen Betriebe E-Rechnungen im B2B empfangen können, die Versandpflicht kommt gestaffelt. Mit einer Software, die E-Rechnung kann, müssen Sie nichts umstellen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Versand strukturierter E-Rechnungen wird in den Folgejahren gestaffelt eingeführt. Handwerksbetriebe brauchen dafür ein Format wie ZUGFeRD oder XRechnung.

Server in Deutschland DSGVO- & GoBD-konform E-Rechnung (ZUGFeRD) DATEV-Übergabe Teil der flexx-Produktfamilie

Was ändert sich konkret?

Empfangen, Senden, Format — die drei Punkte

Empfangen

Seit 2025 muss jeder B2B-Empfänger E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können. Dafür reicht schon ein Programm, das sie öffnet und verbucht.

Senden

Die Versandpflicht kommt gestaffelt, mit Übergangsfristen. Papier- und einfache PDF-Rechnungen im B2B laufen nach und nach aus.

Format

ZUGFeRD ist eine PDF mit eingebetteten XML-Daten. XRechnung ist reines XML und wird vor allem von öffentlichen Auftraggebern verlangt.

Kleiner Betrieb, viel Aufregung?

Muss ich als kleiner Betrieb jetzt handeln?

In den meisten Fällen ist die Umstellung weniger dramatisch, als sie klingt. Wichtig ist zunächst nur, dass Ihr Betrieb E-Rechnungen anderer Unternehmen empfangen und ablegen kann — dafür genügt eine Software, die diese Formate liest. Auf der Versandseite gelten Übergangsfristen, sodass niemand von einem Tag auf den anderen alles umstellen muss.

Wer ohnehin eine moderne Handwerkersoftware für Angebote und Rechnungen nutzt, bekommt die E-Rechnung in aller Regel einfach mitgeliefert. Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt, das Programm erzeugt im Hintergrund das passende Format. Ein zweites Werkzeug oder ein separater Dienst ist dafür nicht nötig.

Fachlicher Vorbehalt. Konkrete Fristen, Umsatzgrenzen und Übergangsregeln ändern sich und hängen vom Einzelfall ab — bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schon eingebaut

Nichts extra einrichten

E-Rechnung ist in flexx·Handwerk inklusive. Angebot, Rechnung und E-Rechnung (ZUGFeRD) mit DATEV-Übergabe stecken im System — Sie stellen nichts zusätzlich um.

Sehen, wie ein Angebot in flexx·Handwerk entsteht

Gewerk wählen, Positionen antippen, Menge eingeben — Sie sehen sofort eine Richtwert-Spanne. Aus dem angenommenen Angebot wird später die Rechnung, als E-Rechnung. Ohne Konto, in zwei Minuten.

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Häufige Fragen

E-Rechnung im Handwerk — kurz erklärt

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht im Handwerk?

Im B2B-Bereich müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht zum Versand strukturierter E-Rechnungen wird in den Folgejahren gestaffelt eingeführt, mit Übergangsfristen. Welche Frist und welche Umsatzgrenze für Ihren Betrieb konkret gilt, hängt vom Einzelfall ab — das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein Hybridformat: eine sichtbare PDF-Rechnung mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. Sie sehen also wie gewohnt eine PDF, im Hintergrund liegen die Daten maschinenlesbar mit. XRechnung ist ein reines XML-Format ohne Sichtdokument und wird vor allem bei öffentlichen Auftraggebern verlangt. Beide erfüllen die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung.

Reicht eine PDF-Rechnung noch aus?

Eine einfache PDF ohne eingebettete strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen Vorgaben. Im B2B laufen reine PDF- und Papierrechnungen mit Übergangsfristen aus. Ob und wie lange Sie im Einzelfall noch PDF verwenden dürfen, hängt von der Konstellation ab und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Was muss ich als Handwerksbetrieb praktisch tun?

Praktisch geht es um zwei Dinge: E-Rechnungen anderer Betriebe empfangen und verarbeiten können, und selbst E-Rechnungen in einem zulässigen Format erzeugen können. Wer eine moderne Handwerkersoftware nutzt, die E-Rechnung bereits mitbringt, muss dafür nichts zusätzlich umstellen. Die genaue Umsetzung im Einzelfall besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.