Der Pflichtteil
Was auf jede Handwerker-Rechnung gehört
Pflichtangaben
Vollständiger Name und Anschrift von Betrieb und Kunde, Steuernummer oder USt-IdNr. sowie eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
Leistung & Datum
Leistungsdatum, Menge und Art der erbrachten Leistung, Einzel- und Gesamtpreis sowie der ausgewiesene Steuersatz.
Sonderfälle
Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG, §13b Reverse-Charge im Bau (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) sowie Angaben zu Skonto und Zahlungsziel.
Neu seit 2025/2026
E-Rechnung im Handwerk
Im B2B-Geschäft gilt eine Empfangspflicht für elektronische Rechnungen, die Pflicht zum Versand kommt gestaffelt hinzu. Das ZUGFeRD-Format kombiniert dabei ein lesbares PDF mit einer maschinenlesbaren XML-Datei in einem Dokument — Sie sehen die Rechnung wie gewohnt, die Buchhaltung liest die Daten automatisch. Wer Angebot und Rechnung im selben System führt, muss die Positionen nicht zweimal erfassen.
In flexx·Handwerk enthalten
Aus dem Angebot wird die Rechnung
- Pflichtangaben und fortlaufende Rechnungsnummer automatisch gesetzt
- Positionen aus dem angenommenen Angebot übernommen — kein zweites Tippen
- E-Rechnung im ZUGFeRD-Format mit DATEV-Übergabe
- Kleinunternehmer-Hinweis und Steuersätze sauber ausgewiesen
Rechnen Sie ein Angebot einmal kostenlos durch
Gewerk wählen, Positionen antippen, Menge eingeben — Sie sehen sofort eine Richtwert-Spanne und bekommen sie auf Wunsch als sauberes PDF-Angebot per Mail. Ohne Konto, in zwei Minuten. Aus dem angenommenen Angebot wird später die Rechnung.
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Häufige Fragen
Handwerker-Rechnung — kurz erklärt
Welche Pflichtangaben muss eine Handwerker-Rechnung enthalten?
Eine Handwerker-Rechnung enthält üblicherweise vollständigen Namen und Anschrift von Betrieb und Kunde, die Steuernummer oder USt-IdNr., eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungs- und Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Einzel- und Gesamtpreis mit ausgewiesenem Steuersatz. Die genauen Anforderungen im Einzelfall klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?
Auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG stellen Sie Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, sollten aber im B2B mit den geltenden E-Rechnungs-Regelungen umgehen können — mindestens beim Empfang. Ob und ab wann Sie selbst elektronisch versenden müssen, hängt von Ihrer Situation ab und gehört mit dem Steuerberater besprochen.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist ein Format für elektronische Rechnungen, das ein für Menschen lesbares PDF mit einer maschinenlesbaren XML-Datei in einem Dokument kombiniert. So kann die Rechnung sowohl angesehen als auch automatisch weiterverarbeitet werden. XRechnung ist ein verwandtes, rein strukturiertes Format, das häufig im Behördenumfeld verlangt wird.
Wie werde ich aus dem Angebot schnell zur Rechnung?
Am schnellsten geht es, wenn Angebot und Rechnung im selben System liegen. In flexx·Handwerk wird aus dem angenommenen Angebot mit wenigen Klicks die Rechnung — als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format mit DATEV-Übergabe, ohne die Positionen erneut zu erfassen.